Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen. Wir übernehmen dabei die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
Begleitung beim Unternehmensan- und -verkauf, bei der Umwandlung und beim Generationswechsel
Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)
Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung