Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute.
Wir beraten Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Handels- und Warenverkehrs.
Die Tätigkeitsbereiche sind:
- Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften, oHG,
KG, GmbH & Co. KG
- Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
- Kauf- , Liefer- und Werkverträge
- Vertriebs- und Kommissionsverträge
- Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
- Erstellung oder Prüfung von (konsolidierten)
Jahresabschlüssen nach HGB, IAS und US-GAAP
- Wertpapierrecht (Scheck-, Wechsel- und Depotgesetz)
- Schiedsgerichtverfahren und Mediation