Die vor einiger Zeit geschaffenen gesetzlichen Verschärfungen des Steuerrechts zeigen, dass der Staat seine Bemühungen auf diesem Gebiet intensiviert.
Eine wesentliche Folge ist das konsequentere Vorgehen in der Ermittlung steuerlicher Sachverhalte schon in der Betriebsprüfung. Dabei aufgedeckte Fehler, die früher noch in einvernehmlicher Weise bereinigt werden konnten, führen heute zur Einleitung von Steuerstrafverfahren. Dazu kommt die konsequente Verfolgung von Aufsichtspflichtverletzungen in Unternehmen mit der Folge von Geldbußen, die auch gegen das Unternehmen selbst festgesetzt werden. In vielen Fällen ließen sich solche Folgen durch eine präventive Beratung vermeiden.
Wir bieten Ihnen insbesondere:
- Unterstützung und Vertretung bei
Steuerfahndungsmaßnahmen
- Rechtliche Vertretung in Verfahren wegen
Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten
(Strafverteidigung)
- Begleitung von Betriebsprüfungen im Grenzbereich zum
Strafverfahren
- Beratung zur Vermeidung von drohenden
Steuerstrafverfahren (Selbstanzeige)
- Begutachtung steuerlicher Sachverhalte unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten